Steuererklärung machen lassen in Mansfeld – Lohnsteuerhilfeverein Mansfeld-Südharz – Warum sollten Sie Ihre Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein machen lassen? Es gibt doch Software dafür. Auch das Internetangebot der Finanzbehörde bietet seinen Komfort. Ganz einfach: Maschinen können nicht alle steuerlich relevanten Lebensumstände erfassen. Das bedeutet: Sie zahlen zu viel Steuern, weil Sie nicht alle Optionen ausschöpfen. Ganz anders beim Lohnsteuerhilfeverein Mansfeld-Südharz: Im persönlichen, professionellen und diskreten Gespräch erfassen unsere Steuerfachleute alles, was für die Steuererklärung wichtig ist. So sparen Sie Steuern!
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Drei weitere gute Gründe, warum Sie die Steuererklärung machen lassen in Mansfeld beim Lohnsteuerhilfeverein Mansfeld-Südharz
- Sie sparen Zeit. Sie müssen sich keine Gedanken machen, was an welcher Stelle wie in die Formulare eingesetzt werden muss. Außerdem sparen Sie viel Zeit dabei, Quittungen, Verträge, Belege zusammenzusuchen. Denn das ist meist gar nicht nötig. Unser Steuerfachmann beim Lohnsteuerhilfeverein Mansfeld-Südharz sagt Ihnen welche Unterlagen das Finanzamt benötigt und vor allem: welche nicht.
- Sie sparen Nerven. Anders ausgedrückt: Die deutsche Steuergesetzgebung ist kompliziert und darüber hinaus ändert sie sich auch noch ständig. Haben Sie die letzten Urteile des Bundesfinanzhofes im Blick? Die letzten Rundschreiben der Finanzbehörde? Es ist diese Unsicherheit, dass man vielleicht doch etwas vergessen hat oder nicht wusste – das nervt die meisten Steuerzahler, die Ihre Steuererklärung selbst erstellen. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung dagegen von unserem Lohnsteuerhilfeverein machen lassen, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Unser Steuerexperte ist ausgewiesener Fachmann. Er bildet sich regelmäßig ständig weiter und ist steuerrechtlich auf dem Laufenden.
- Sie sind auch langfristig gut gerüstet. Ein Beispiel: Sie tragen sich mit Familienplänen. Unser Steuerexperte sagt Ihnen, was Sie wann unternehmen müssen, um in den Genuss aller Steuervorteile zu kommen. Hier entsteht für Sie ein Vorteil, den jede Familienkasse gut gebrauchen kann.
Muss ich denn überhaupt eine Steuererklärung machen lassen in Mansfeld – die Steuerpflicht
In Deutschland gibt es die Steuerpflicht. Wer hier lebt und arbeitet, der ist steuerpflichtig. Warum also sollten Sie überhaupt eine Steuererklärung machen lassen in Mansfeld – In § 1 des Einkommensteuergesetzes steht:
„Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.“
Allerdings schützt das Steuerrecht das Existenzminimum. Dies wird nicht besteuert. Wo liegt das Existenzminimum? Der Gesetzgeber legt den sogenannten „Grundfreibetrag“ regelmäßig neu fest. Im Jahr 2018 betrug dieser 9.000 Euro, für 2019 wurde er auf 9.168 Euro festgelegt. Für Ehepaare liegt der Grundfreibetrag z. B. für 2018 bei 18.000 Euro. Sie und auch eingetragene Lebenspartnerschaften können also den Grundfreibetrag verdoppeln.
Einnahmen, die darüber hinausgehen, müssen aber versteuert werden.
Die aktuelle Beitragsordnung des Lohnsteuerhilfevereins → finden Sie hier.
Die Pflichtveranlagung kann ein weiterer Grund sein für Steuererklärung machen lassen in Mansfeld
Das Finanzamt hat Sie angeschrieben und fordert Sie auf, eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Zum Beispiel viele Rentner erleben das zur Zeit. Das heißt nun aber nicht, dass Sie in jedem Fall auch Steuern zahlen müssen.
Denn neben der Steuerpflicht kennt das Steuerrecht die Abgabepflicht, also die Pflichtveranlagung. Wer ist pflichtveranlagt?
Zum Beispiel Bauarbeiter, die Schlechtwettergeld erhalten haben. Oder ein Arbeitnehmer hat bei längerer Krankheit Krankengeld bezogen. Oder Eltern, die Erziehungsgeld beziehen. All diese Leistungen sind Lohnersatzleistungen. Ebenfalls dazu zählt z.B. das Arbeitslosengeld. Wer mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen erhielt, der ist pflichtveranlagt.
Auch viele Rentner sind pflichtveranlagt. Die Grundregel lautet: Liegen die Einkünfte über dem Grundfreibetrag, müssen sie eine Einkommensteuererklärung einreichen. Wie gesagt: Die Pflichtveranlagung heißt nicht zwangsläufig, dass sie auch Steuern an das Finanzamt entrichten müssen.
Pflichtveranlagt ist ferner jeder, der Steuerklasse V oder Steuerklasse VI angehört. Das betrifft viele Ehepaare und eingetragene Lebenspartner.
Übrigens: Das Finanzamt kann auch über diese Gründe hinaus jederzeit von Ihnen verlangen, dass Sie eine Steuererklärung einreichen. Achten Sie dabei auf die Fristen. Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, der muss mit Verspätungszuschlägen rechnen.
Was kostet es, die Steuererklärung machen lassen in Mansfeld
Wenn Sie die Steuererklärung machen lassen in Mansfeld werden Sie Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein. Der Gesetzgeber möchte das so. Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich Mitglieder steuerlich betreuen. Der Mitgliedsbeitrag orientiert sich an der Höhe der gesamten Einkünfte, die Sie im Steuerjahr erzielten. Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Beratungsstelle Südharz hat eine nach sozialen Kriterien gestaffelte Beitragsordnung. Diese beginnt ab einem Beitrag von 35 Euro. 245 Euro kostet es in der höchsten Beitragsklasse. Sind Sie neues Mitglied, dann fällt im ersten Jahr der Mitgliedschaft noch eine Aufnahmegebühr von 15 Euro an.
Was bringt das, die Steuererklärung machen lassen in Mansfeld
974 Euro – so hoch ist im Durchschnitt die Steuererstattung. Diese Zahl veröffentlichte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden. Sie bezieht sich auf das Jahr 2014. Von den damals 24,1 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtigen erhielten 11,6 Millionen eine Steuererstattung, so die Statistiker. Hingegen mussten 1,5 Millionen Steuerpflichtige Steuern nachzahlen. Im statistischen Mittel lag die Nachzahlung bei 1.020 Euro.
Die Zahlen zeigen auch: Gut zehn Millionen Steuerpflichtige haben gar keine Steuererklärung eingereicht. Damit hätten viele, den Zahlen der Statistiker zufolge, ihre Steuererstattung von knapp 1.000 Euro an den Staat gespendet.
Welche weiteren Vorteile gibt es, wenn man Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein Mansfeld-Südharz ist?
Die Steuerexperten in Mansfeld Südharz erstellen für Sie in aller erster Linie natürlich die Einkommensteuererklärung. Alle Mitglieder genießen Rechtssicherheit. Im Falle eines nicht zutreffenden Steuerbescheides legt der Lohnsteuerhilfeverein für Sie beim Finanzamt Einspruch ein. Darüber hinaus sind wir das ganze Jahr über für Sie in allen Steuerfragen ansprechbar. So können Sie zum Beispiel in Kindergeldfragen oder falls eine Änderung der Steuerklassen in Frage kommen könnte die Steuerfachleute im Lohnsteuerhilfeverein Mansfeld-Südharz kontaktieren.
Hier die weiteren Leistungen des Lohnsteuerhilfeverein Mansfeld-Südharz im Überblick: Wir erstellen für Sie den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Das gleiche gilt für den Antrag auf Kindergeld und für den Antrag auf vermögenswirksame Leistungen. Zudem erhalten Sie bei Einkünften aus Vermietung, Verpachtung, Kapitalvermögen oder sonstigen Einkünften unsere steuerliche Unterstützung
Wer kann seine Steuererklärung machen lassen in Mansfeld
Der Lohnsteuerhilfeverein Mansfeld-Südharz betreut Arbeitnehmer, Angestellte, Beamte, Rentner, Pensionäre, Studenten oder Auszubildende. Grundsätzlich können unsere Leistungen nur Steuerzahler in Anspruch nehmen, die nicht-selbständig beschäftigt sind. Dagegen können wir Selbständigen, Unternehmern oder Personen keine Hilfeleistung anbieten, wenn ihre Einkünfte umsatzsteuerbelastet sind bzw. wenn diese aus gewerblicher Tätigkeit stammen.
Haben Sie Überschusseinnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung und Einnahmen aus anderen Einkunftsarten erzielt, dann dürfen wir nur dann für Sie tätig werden, wenn diese Einkünfte bei Ledigen nicht über 13.000 Euro und bei Verheirateten nicht über 26.000 Euro lagen.
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